Wegleitung für Forderungsanmeldungen

Die nachfolgenden Hinweise gelten für Forderungsanmeldungen bei der Unifina Holding AG in Nachlassstundung.

 

I. Allgemeine Hinweise

1. Forderungsanmeldung

  • Die Forderungen sind bis spätestens 19. März 2004 (Datum des Poststempels) beim Sachwalter (Dr. Fritz Rothenbühler, Wenger Plattner, Postfach 32, 8702 Zollikon-Station) anzumelden.
  • Für die Forderungsanmeldung stehen Formulare auf der Website zur Verfügung. Die Forderungen sind mit entsprechenden Belegen nachzuweisen; Kopien genügen.
  • Im Nachlassverfahren können nur Geldforderungen berücksichtigt werden. Andere Ansprüche sind in Geld umzurechnen. Das Verfahren wird in Schweizer Franken abgewickelt. Beträge in anderen Währungen rechnet der Sachwalter zum Devi-senmittelkurs vom 5. Dezember 2003 (Datum der provisorischen Nachlassstundung) in Schweizer Franken um.
  • Anzumelden sind auch pfandgesicherte Forderungen sowie solche, welche zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fällig sind. Auf Pfandrechte und anderweitige Si-cherheiten, auf Mitverpflichtete sowie auf bedingte Forderungen ist besonders hinzuweisen.
  • Zinsen können mit Ausnahme der pfandgesicherten Forderungen nur bis zum 5. Dezember 2003 geltend gemacht werden. Der bis zu diesem Datum aufgelaufene Zins ist vom Gläubiger zu berechnen.
  • Die Gläubiger haben ihren Namen und ihre Adresse bekannt zu geben. Anonyme Forderungsanmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
  • Lässt sich ein Gläubiger durch eine Drittperson vertreten, ist eine schriftliche Vollmacht einzureichen.

 

2. Folgen der Nichtanmeldung

Gläubiger, welche ihre Forderung nicht rechtzeitig anmelden, haben kein Stimmrecht bei der Abstimmung über den Nachlassvertrag (Art. 300 SchKG). Das Anrecht auf eine allfällige Nachlassdividende kann mit einer nachträglichen Anmeldung noch gewahrt werden.

II. Ergänzende Hinweise

Rückfragen sind zu richten an bern@wenger-plattner.ch, oder in dringenden Fällen telefonisch an die Nummer +41-31-357 00 00.

 

Der Sachwalter
Dr. Fritz Rothenbühler

 

 

 

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