Die Nachlassstundung in Kürze –
die Rolle des Sachwalters

vom provisorischen Sachwalter
der Unifina Holding AG

 

 

19. Dezember 2003

 

 

Auftrag: Schutz der Gläubigerrechte

Der Auftrag des provisorischen Sachwalters besteht darin, im Interesse sämtlicher Gläubi-ger die Geschäftstätigkeit der Unifina Holding AG zu beaufsichtigen. Ausserdem hat er die Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage der Gesellschaft und die Aussicht auf Sanierung zu beurteilen. Er hat somit den Auftrag, aus den verbliebenen schlechten Varianten den besten Weg zu finden.

 

Zeitachse: Zwei Monate für einen Bericht an das Nachlassgericht

Der provisorische Sachwalter hat für den Bericht an das zuständige Nachlassgericht in Winterthur maximal zwei Monate Zeit, also bis zum 5. Februar 2004. Das Gericht ent-scheidet gestützt auf diesen Bericht, ob die Nachlassstundung definitiv zu bewilligen ist.

 

Die Gläubiger: Mitarbeiter, Darlehens- und Kreditgeber

Der provisorische Sachwalter vertritt die Interessen aller Gläubiger der Gesellschaft. Die Gläubiger sind einige wenige Mitarbeiter und vor allem Darlehens- und Kreditgeber. Die Privilegien einzelner Gläubigergruppen sind im jetzigen Verfahrensstadium noch nicht von Bedeutung.

 

Die nächsten Schritte: Überblick, Inventar, Prioritäten, Beaufsichtigung Geschäftsleitung

Der provisorische Sachwalter verschafft sich einen Überblick über die finanzielle Situation der Gesellschaft und prüft deren Liquiditätssituation im Hinblick auf eine definitive Nach-lassstundung. Er inventarisiert die Vermögens-, Ertrags- und Einkommenslage. Gleichzeitig muss er sicherstellen, dass die zahlreichen Tochtergesellschaften der Unifina Holding AG operativ weitergeführt werden können. Schliesslich muss er verhindern, dass einzelne Gläubiger die Sanierungsbemühungen stören, um sich einen Vorteil zu verschaffen.

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